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Kirchenmusiken von Christoph Graupner zum Reformationsgedenken

Kirchenmusiken von Christoph Graupner zum Reformationsgedenken

Marc-Roderich Pfau, Berlin , April 2018

Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt war nach der Teilung Hessens im Jahr 1567 im Gegensatz zu Hessen-Kassel, das sich dem reformierten (calvinistischen) Bekenntnis zugewandt hatte, ein Hort des Luthertums geblieben. Als die 200. Wiederkehr des symbolischen Beginns der Reformation durch den Thesenanschlag Luthers am 31. Oktober 1517 herannahte, einigten sich die lutherischen Fürsten Europas, eben diesen 31. Oktober (in einigen Territorien zusätzlich auch den 1. und 2. November) 1717 in festlicher Weise im Gedenken der Reformation zu begehen. Dabei war Landgraf Ernst Ludwig von Hessen- Darmstadt (1667-1739) die entscheidende, treibende Kraft gewesen.1

Abb. 1: Gedenkmünze Ernst Ludwigs zum „JUBILAEUM SECUNDUM ECCLESIAE LUTHER.“ im Jahre 1717

Im Rahmen dieser Festlichkeiten erklangen im Gottesdienst der Darmstädter Schlosskirche nach Ausweis des erhaltenen Textdrucks zwei Musiken. Die Kantate im Hauptgottesdienst Jauchzet dem Herrn alle Welt (GWV 1173/17) schuf Hofkapellmeister Christoph Graupner (1683-1760). Mit drei Arien und drei Chören war die Poesie umfangreich und die Besetzung dem Anlass entsprechend sehr festlich.2 Der unbekannte Textdichter ruft das „Darmstädter Zion“ zunächst zum Dank auf („Lob und Ehre, Preiß und Ruhm, sey des Höchsten Eigenthum“ (Arie 1), weil dort „sein theuer werthes Wort Ist erhalten fort und fort“ (Arie 2). Zentral ist die Bedeutung der „unverfälschten Glaubens=Lehre“ (Rezitativ 2), die Luther durch die Reformation wieder ans Licht gebracht hat. Die Musik schließt mit der zweiten Strophe aus Luthers „Ein feste Burg ist unser Gott“. Dieses Lied eroberte sich im Laufe des 18. Jahrhunderts den Status der „Marseillaise der Reformation“ (Heinrich Heine).

Die andere, minder wichtige Musik für den Nachmittagsgottesdienst, hatte vermutlich der Vizekapellmeister Gottfried Grünewald (1673-1739) verantwortet, der sich damals mit Graupner in der Bereitstellung von Kirchenmusik abwechselte. Sein Beitrag zum Jubelfest ist verschollen.

Ein weiteres, größeres, reformatorisches Jubiläum fiel in Graupners Wirkungszeit nur nochim Jahre 1730 an, als der 200. Wiederkehr der Übergabe der Confessio Augustana auf dem Reichstag zu Augsburg gedacht wurde. Graupner komponierte damals die beiden Kirchenmusiken Seid allzeit bereit zur Verantwortung und Preise, Jerusalem den Herrn (GWV 1173/30a und b). Beate Sorg hat über diese beiden und andere Jubiläen im Darmstadt des 18. Jahrhunderts vor kurzem einen sehr lesenswerten Aufsatz veröffentlicht, so dass an dieser Stelle auf weitere diesbezügliche Ausführungen verzichtet werden kann.3

In Darmstadt sollte, ähnlich wie in den sächsischen Herzogtümern, nach dem Fest von 1717 fortan an jedem 31. Oktober, sofern er auf einen Sonntag fiel, oder aber am jeweils folgenden Sonntag in besonderer Weise der Reformation gedacht werden.4 Ein eigener, regelmäßig wiederkehrender, jährlicher Feiertag wurde also nicht eingeführt, ebenso wenig ein dafür vorgeschriebener Lesungstext, vielmehr sollte der jeweilige Sonntag durch Gebet und Predigt mehr oder weniger deutlich zu einem „Reformations-Sonntag“ umgeprägt werden.

1718 zeigten sich bereits die Auswirkungen der genannten Regelung für den 31. Oktober auch auf die Kirchenmusik. Heinrich Walther Gerdes (1690/2 bis 1741), der Verantwortliche für die Kantatentexte des Kirchenjahres 1717/18, stellte die Poesie für den „Reformations-Sonntag“, der damals auf den 21. Sonntag nach Trinitatis (6. November 1718) fiel, unter das Motto „Von der Warheit GOttes in | seinen Verheißungen“.5 Die Musik zu diesem Text ist nicht erhalten.

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